Unsere Angelstrecke an der Ems Drucken
Geschrieben von: KB   

Bei der Neuausweisung des Naturschutzgebietes "Rietberger Emsniederung" ist u. a. die Einbeziehung der Ems in das Naturschutzgebiet vorgesehen.
Dieses Gebiet hat landesweit und darüber hinaus als EG-Vogelschutzgebiet eine besondere Bedeutung als Brut-, Nahrungs- und Rastgebiet für eine Vielzahl seltener und gefährdeter Vogelarten (Brutzeit ist vom 15.03. bis 30.06.). Die an der Ems angrenzenden Grünlandbereiche weisen dabei je nach Lage und Beschaffenheit für die Vogelwelt einen unterschiedlichen Wert auf. In Anbetracht dieser Vorgaben wurde unsere Angelstrecke in Abstimmung mit der biologischen Station Gütersloh/Bielefeld in insgesamt 8 Flussabschnitte unterteilt.

Ab sofort gelten daher an der Ems folgende Einschränkungen:

Abschnitt 1a: (Bereich zwischen den Rietberger Fischteichen und Birkendamm)

Die Angelnutzung ist außerhalb der Brutzeit nur vom südwestlichen Ufer der Ems aus zulässig. Der Zugang ist über den Wirtschaftsweg an der Delbrücker Straße in Rietberg sichergestellt.


Ems 1a (Bereich zwischen den Rietberger Fischteichen und Birkendamm) auf einer größeren Karte anzeigen

Abschnitt 1b: (Bereich zwischen Birkendamm und Hof Rieländer)

Die Angelnutzung ist ganzjährig vom Südufer aus zulässig.


Ems 1b (Bereich zwischen Birkendamm und Hof Rieländer) auf einer größeren Karte anzeigen

Abschnitt 2: (Bereich zwischen Hof Rieländer und Antfängers Mühle)

Die Angelnutzung ist während der Brutzeit nur von der Südseite aus zulässig - außerhalb der Brutzeit von beiden Seiten des Emsufers.


Ems 2 (Bereich zwischen Hof Rieländer und Antfängers Mühle) auf einer größeren Karte anzeigen

Abschnitt 3a: (Bereich zwischen Antfängers Mühle und Teichanlage Holtkamp)

Die Angelnutzung ist außerhalb der Brutzeit nur vom Südufer der Ems zulässig.


Ems 3a(Bereich zwischen Antfängers Mühle und Teichanlage Holtkamp) auf einer größeren Karte anzeigen

Abschnitt 3b: (Bereich zwischen Teichanlage Holtkampund alter Kläranlage)

Die Angelnutzung ist aufgrund der Baum- und Strauchabschirmung ganzjährig vom Nord- und Südufer zulässig.


Ems 3b (Bereich zwischen Teichanlage Holtkamp und alter Kläranlage) auf einer größeren Karte anzeigen

Abschnitt 4a: (Bereich zwischen alter Kläranlage und Teichanlage Land NRW)

Die Angelnutzung ist während der Brutzeit nur von der Südseite aus zulässig - außerhalb der Brutzeit von beiden Seiten des Emsufers.


Ems 4a (Bereich zwischen alter Kläranlage und Teichanlage Land NRW auf einer größeren Karte anzeigen

Abschnitt 4b: (Bereich zwischen Teichanlage Land NRW und Grenze Tierpark Nadermann)

Die Angelnutzung ist außerhalb der Brutzeit nur vom Südufer der Ems zulässig.


Ems 4b (Bereich zwischen Teichanlage NRW und Grenze Tierpark Nadermann) auf einer größeren Karte anzeigen

Abschnitt 4c: (Bereich zwischen Tierpark Nadermann bis Grenze Naturschutzgebiet)

Die Angelnutzung ist ganzjährig nur vom Südufer der Ems zulässig.


Ems 4c (Bereich zwischen Grenze Tierpark Nadermann bis Grenze Naturschutzgebiet) auf einer größeren Karte anzeigen

Regelung in Sonderfällen

Sofern Brutstandorte oder Vorkommen streng geschützter Arten Abweichungen erforderlich machen, sind in Abstimmung mit der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld und der unteren Lanschaftsbehörde im Einzelfall andere Regelungen zu treffen. Diese werden dann kurzfristig über unsere Internetseite bzw. per Email bekanntgegeben.
Für die Durchführung und Einhaltung der genannten Regelungen ist unser Verein verantwortlich.